Als Präventionsmaßnahme vor erneuter Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsplatzverlust schreibt der Gesetzgeber ein Betriebliches Eingliederungs-management (BEM) vor (§ 167 Abs. 2 SGB IX).
Die Mitarbeiter eines BEM-Teams erhalten in unserer Schulung alle Informationen, das notwendige Handwerkszeug und Übungsmöglichkeiten, um ein sinnvolles und gesetzeskonformes BEM anbieten zu können.
Sie können das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch an uns als externe Fallmanager delegieren.
Pauschal- oder Fallbezogene Angebote sind möglich.